Jeder, der seine Erben von der Nachlassabwickung befreien möchte.
Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte.
Lebensgemeinschaften mit nicht ehelichen Kindern, Patchwork-Familien. Unternehmer, zur Sicherung der Unternehmensnachfolge Immobilienbesitzer und Inhaber komplexer Vermögenswerte sowie Stifter.