0511-89844626 (Notarsachen)
0511-343435 (Rechtsanwaltssachen)
0511-33859417 (Hotline)

Notarkosten

Notarkosten

Kosten für Notarkosten

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Seit dem 1. August 2013 gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz.Der Notar ist gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BNotO verpflichtet, die die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Dieses Gesetz regelt die in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anfallenden Gebühren. Dazu zählen

Weiterlesen »