Gründe für ein Testament?
Wer als Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, wünscht eine gerechte und zügige Abwicklung des Nachlasses zur Absicherung der Erben und zum Schutz des Vermögens.
Ohne Testament oder Erbvertrag erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (sog. gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben fällt der Nachlass dem Staat zu.
Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrages möglich.
Ohne Testament gibt es keine Testamentsvollstreckung.