In Trennung ist regelmäßig der Unterhalt für den betreuenden Elternteil der Umfang der Erwerbstätigkeit ein Streitpunkt. Genügt diese Erwerbstätigkeit nicht, so wird ihm ein fiktives Einkommen zugerechnet. Die Einzelheiten sind schwierig und und setzten die Vertretung durch eine qualifizierten Anwalt voraus. Der Unterhaltsberechtigte muss das Richtige vortragen. Der Unterhaltsverpflichte kann erhebliches vortragen und den Anspruch zu Fall bringen.
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