Die Abwicklung einer Erbschaft obliegt dem oder den Erben! Der Erblasser kann Testamentsvollstreckung anordnen und damit die Nachlaßabwicklung strukturieren. Der Erbe kann sich allerdings auch selber Unterestützung holen. Gründe können sein: Mich belastet die Abwicklung der Erbschaft psychisch. Ich fühle mich nicht kompetent die Erbschaft abzuwickeln, Die Erbschaft ist überschuldet,
© 2024 Kanzlei Löffler | Impressum | Datenschutzerklärung