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Leihmutterschaft

Leihmutterschaft

mmer wieder kommen Mandanten, bei denen es um Leihmutterschaft geht. Oft geht es um die Frage, ob dieses Kind der Leihmutter zuzuordnen ist oder der Mutter, die die Leihmutterschaft veranlasst hat.

Muss es adoptiert werden nach Geburt, oder ist es automatisch der ursprünglichen Mutter zuzuordnen.

Der BGH hat sich jetzt im März 2019 mit diesem Problem befasst.

Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland (in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes, das entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Personen, alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland verbracht wird, ist in Deutschland. Ein vorheriger gewöhnlicher Aufenthaltsort im Geburtsland ist nicht entscheidend.

Es kommt darauf an, ob von Anfang an gewollt ist, dass das Kind in Deutschland leben soll.

Eine Adoption ist nötig.

Beeinigung gegen über der Samenbank für eine Erhalt einer Samenspende

Beeinigung gegen über der Samenbank für eine Erhalt einer Samenspende

Kinderwunsch ist für viele Menschen eine wichtiges Bedürfnis für eine erfülltes glückliches Leben. Um eine ärztliche Verordnung für eine Samenspende zu bekommen bedarf es zum einen einer medizinischen Beratung. Daneben ist es notwendig, das eine rechtliche Beratung nachgewiesen ist überüber die Verwendung von Spendersamen in Deutschland und die rechtliche Situation der durch Spendersamen gezeugte Kinder

So sieht eine Bescheinigung aus die für die Spendersamenbank notwendig ist.

„Hiermit bescheinigen ich, daß ich Mustermann, geb. am 1.04.1981 in Musterdorf, wohnhaft Musterweg 1, 30175 Hannover über die Verwendung von Spendersamen in Deutschland und die rechtliche Situation der durch Spendersamen gezeugte Kinder ausführlich informiert habe. „

Wenn sie weiter Fragen haben, wir beraten sie gerne.