Ganzheitliche Vertretung
Wir vertreten auch den Mandanten in den Bereichen die zu dem Familienmandat hinzugehören. Beispiele sind z. B. Vertretung als Nebenkläger im Strafverfahren oder die Verteidigung gegen unberechtigte Anschuldigungen z. B. einer Körperverletzung mit daneben laufende Gewaltschutz verfahren.
Hier ist ein gute Strategie wichtig . Der Anwalt kann Akteneinsicht in Verfahrensakten nehmen. Teilweisung reicht auch Fertigung einer Gegenvorstellung oder den Vortrag von Entlastungs oder Belastungstatsachen aus. Der Anwalt sorgt für Sie, und nimmt ihre Rechte im Verfahren wahr.