Die latente Steuern im Zugewinn
Die latente Steuerlast gewinnt in Zugewinnberechnungen mehr Bedeutung. Latente Steuern bedeuten, das Ertragssteuern, die bei Veräußerung eines Unternehmens, einer freiberuflichen Praxis oder einem landwirtschaftlichen Betrieb einschließlich stiller Reserven anfallen, in der Berechnung eingestellt werden. Das kann zu erheblichen Auswirkungen im Zugewinn führen.
Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 02.02.2011 im XII Senat darauf hingewiesen:
„Aus Gründen der Gleichberechtigung dürfte es allerdings geboten sein, eine latente Steuerlast auch bei der Bewertung andere Vermögensstände (etwa Grundstücken, Wertpapieren oder Lebensversicherungen) dann zu berücksichtigen, wenn deren Veräußerung – bezogen auf die Verhältnisse zum Stichtag und unter Beachtung einer bestehenden Veräußerungsabsicht – eine Steuerpflicht aus lösen würde„