Wird der Erblasser vor seinem Tod von einem seiner Kinder betreut oder gepflegt, kommt es häufig zu erheblichen lebzeitigen Vermögensübertragungen an dieses Kind.
Hier sind Ausgleichungs- und Pflichtteilsergänzungsansprüche der anderen Kinder zu prüfen.
Daneben ist aber auch die Wirksamkeit von Übertragungen zu prüfen. Es kommt immer wieder vor, dass sich das betreuende Kind eigenmächtig am Vermögen des Elternteils bedient.
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