Ehe, Partnerschaft und Familie
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben.
Die Partner sind bereit, die Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Das Zusammenleben wirft Fragen auf, die bedacht werden sollten.
Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
Hafte ich für die Schulden meines Partners?
Bin ich im Alter abgesichert?
Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
Was geschieht im Falle der Trennung?
Welche Rechte habe ich im Todesfall?
Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?
Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen.
Voraussetzung ist dabei die genaue Kenntnis der Gesetzeslage. Die Parteien sollten sich deshalb durch einen unparteiischer Berater diese Kenntnis vermitteln lassen, und ggf. einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag abschließen. Der Notar oder der Fachanwalt berät die Partner zu einem maßgeschneiderten rechtlichen Kleid für ihre persönliche Lebenssituation. Einige Absprachen bedürfen auch der notariellen Form durch Abschluss eines Ehevertrages.
Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption ist der Notar der richtige Ansprechpartner.