Testamentsvollstreckung
Wann endet die Testamentsvollstreckung?
Üblicherweise endet die Testamentsvollstreckung, wenn der Nachlass verteilt und die zugewiesenen Aufgaben erledigt sind. Die Erben können den Testamentsvollstrecker nicht entlassen. Es kann lediglich beim Nachlassgericht die Entlassung beantragt werden. Das Nachlassgericht hat dem aber nur nachzugeben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 2227 Abs. 1 BGB).
Wie wird ein Testamentsvollstrecker benannt?
Regelmäßig wird die Person des Testamentsvollstreckers vom Erblasser in seinem Testament oder einem Erbvertrag (§ 2197 Abs. 1 BGB) benannt. Alternativ kann der Testamentsvollstrecker allerdings auch durch einen vom Erblasser ermächtigten Dritten (§ 2198 Abs. 1 BGB) oder vom Nachlassgericht aufgrund eines entsprechenden Ersuchens des Erblassers im Testament (§ 2200
Warum ist Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist das Ziel, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich, und wie von ihm gewünscht, umgesetzt wird vor dem Hintergrund der: immer komplexeren und komplizierteren Familienstrukturen (Patchwork-Familien, Minderjährige, behinderte Angehörige, verschuldete Erben, fehlende Abkömmlinge, Wohnsitz im Ausland), immer werthaltigeren und komplizierteren Vermögensstrukturen (Wertpapiere,
Gründe für ein Testament?
Wer als Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, wünscht eine gerechte und zügige Abwicklung des Nachlasses zur Absicherung der Erben und zum Schutz des Vermögens.Ohne Testament oder Erbvertrag erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (sog. gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine
Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?
Jeder, der seine Erben von der Nachlassabwickung befreien möchte. Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat. Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte. Lebensgemeinschaften mit nicht ehelichen Kindern, Patchwork-Familien.Unternehmer, zur Sicherung der UnternehmensnachfolgeImmobilienbesitzer und Inhaber komplexer Vermögenswerte sowieStifter.
Wie erfolgt die Vergütung des Testamentsvollstreckers?
Der Testamentsvollstrecker kann eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser etwas anderes angeordnet hat, § 2221 BGB. Am besten bestimmt der Erblasser vorab die Höhe der Vergütung in Absprache mit dem Testamentsvollstrecker in der letztwilligen Verfügung.Fehlt eine konkrete letztwillige Anordnung des Erblassers zur Höhe der Testamentsvollstreckervergütung, werden im Streitfall