Üblicherweise wird diese Vorsorgevollmacht als umfassende Generalvollmacht erteilt. Sie umfasst typischerweise zwei Bereiche, nämlich den Bereich der Vermögenssorge (z. B. Verfügung über Geld und Bankkonten, Vornahme von Grundstücksgeschäften, Kündigung von Mietverträgen, Vertretung gegenüber Behörden) und den Bereich der persönlichen Angelegenheiten (z. B. Zustimmungen zu ärztlichen Behandlungen und Operationen oder Nichterteilung
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