Unternehmensveräußerung und -nachfolge
Nachfolge, Vermögen, Stiftungen
Bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist eine sorgfältige Planung erfolgsnotwendig. Unterschiedlichste Interessen in- und außerhalb des Unternehmens und der Inhaberfamilie müssen zu einem optimalen Ergebnis zusammengeführt werden – sehr individuell und im ständigen Dialog mit allen Beteiligten. Erbschaft- und Schenkungsteuer lassen sich in vielen Fällen vermeiden oder jedenfalls weitgehend reduzieren;
Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?
Jeder, der seine Erben von der Nachlassabwickung befreien möchte. Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat. Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte. Lebensgemeinschaften mit nicht ehelichen Kindern, Patchwork-Familien.Unternehmer, zur Sicherung der UnternehmensnachfolgeImmobilienbesitzer und Inhaber komplexer Vermögenswerte sowieStifter.
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Claus-Rudolf Löffler
Herr Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler ist seit 2008 Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT). Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wichtig ist unter Lebenden zu klären, ob wir Ihre Vollstreckung übernehmen sollen. Ebenfalls ist es wichtig, auch die Vollstreckung mit einem Testament und auch mit evtl. vorhandenen Vorsorgevollmachten zu harmonisieren.