Wie finde ich den richtigen Testamentsvollstrecker?
Wie finde ich den richtigen Testamentsvollstrecker?
Laut Gesetzgeber ist die Übernahme einer Testamentsvollstreckung nicht an besondere Qualifikationsvoraussetzungen der Person des Testamentsvollstreckers geknüpft. Nach der Rechtsprechung erfordert sie weder Ausbildung noch Erfahrung. [s. dazu BGH-Urteil I ZR 213/01]
Theoretisch kann jedermann zum Testamentsvollstrecker ernannt werden. Die Person muss lediglich volljährig sein. Auch eine Versicherung gegen Schäden, die der Testamentsvollstrecker an dem von ihm verwalteten Vermögen anrichtet, wird laut Gesetzgeber nicht für erforderlich gehalten.
Mögliche Fehler und Versäumnisse sind vorprogrammiert und gehen dann auf Kosten des Nachlasses.
Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung (AGT) e.V. hat daher am 10.03.2006 Zertifizierungsrichtlinien zur Zertifizierung von Testamentsvollstreckern entwickelt.
Nur wer
- eine fundierte Ausbildung vorweist,
- eine bestimmte juristische Qualifikation erfüllt,
- sich regelmäßig fortbildet (Rezertifizierung),
- eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unterhält
und diese Voraussetzungen der AGT gegenüber regelmäßig (alle drei Jahre) nachweist, darf sich zertifizierter* Testamentsvollstrecker (AGT) nennen.
Herr Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler ist seit 2008 Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
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Wichtig ist unter Lebenden zu klären, ob wir ihre Vollstreckung übernehmen sollen.
Ebenfalls ist wichtig auch die Vollstreckung mit Testament und auch mit Vorsorgevollmacht zu harmonisieren.