Welche Anforderungen bestehen an die Person des Testamentsvollstreckers?
Der Erfolg der Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person und Qualifikation des Testamentsvollstreckers. Das Amt erfordert neben fachlicher Kompetenz und Erfahrung ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Sorgfalt, Entscheidungs-, und Überzeugungskraft.
Der Testamentsvollstrecker sollte
über hinreichende Kenntnisse in rechtlicher, wirtschaftlicher und auch steuerlicher Hinsicht verfügen,
fähig sein, Ausgleich und Einigung auch unter zerstrittenen Miterben herbeiführen zu können,
ein Alter haben, dass die Aufgabenerfüllung während der Dauer der Testamentsvollstreckung ermöglicht bzw. eine Ersatzregelung getroffen haben
sowie volles Vertrauen des Erblassers genießen.