Ausländische Erbrecht in Europa und der Welt, insb. Ehegüterrecht
Wir unterstützen sie bei der Abwicklung von Erbfällen in Europa und der Welt
Schon immer musste bei Erbfällen mit Auslandberührung die Rechtslage beachtet werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt, und ggf. ob eine Nachlassspaltung eintritt. Diese Probleme werden auch nicht durch die EU-Erbrechtsverodernung gelöst. Sprechen sie uns an, wenn sie einen Erbfall mit Auslandsberührung haben.
Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO)
Seit dem 17. August 2015 gilt in den Mitgliedsländern der Europäischen Union (mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland) die Europäische Erbrechtsverordnung Bei Sterbefällen, die nach dem 16.08.2015 eingetreten sind, beurteilen die deutschen Nachlassgerichte daher nach der EU- Erbrechtsverordnung, welches nationale Recht zur Anwendung kommt. Damit erfolgt Bestimmung des Erbrechts