0511-89844626 (Notarsachen)
0511-343435 (Rechtsanwaltssachen)
0511-33859417 (Hotline)

Wie Pflichtteil einfordern?

Wie Pflichtteil einfordern?

In der Zeitung steht die Todesanzeige. Man selber hatte keinen Kontakt mehr zu den Eltern. Vom Amtsgericht bekommt man einen gelben Brief in dem ein Testament steckt. Erbe deines Vaters ist die Daniel Mustermann.

Wie kann ich jetzt meine Pflichteilsrechte einfordern?

Mehr Informationen unter 0511 – 89844628

 

Zu Einforderung des Pflichtteils benötigen Sie lediglich ein formloses Schreiben:

Sehr geehrter Daniel Mustermann!

Hier mit fordere ich mein Pflichtteil!

Beate Mustermann

Was jetzt in Gang gesetzt worden ist, ist ein für Daniel Mustermann anstrengender Prozeß.

So wie ich auf dem Finanzamt meine Einkommensteuererklärung abgeben muß, und dazu selber alles zusammenstelle, greift auch im Pflichtteil die Verpflichtung des Erben dem Anspruchsteller, hier Beate Mustermann eine Information über die Zusammensetzung des Erbes zuzuleiten. Man spricht dabei von einen Nachlaßverzeichnis. Dieses sollte gegliedert sein nach Aktiva und Passiva. Habe ich alles zusammengestellt. Dann folgt die Unterschrift.

Aktiva:

Bargeld 3.000,00 €

Passiva:

Beerdigung: 1.000,00 €

Summe: 2.000,00 €

Hannover, den Daniel Mustermann

 

Dann folgt selber rechnen und sofort zahlen. Belege muß ich nicht vorlegen.

Claus-Rudolf Löffler, Fachanwalt für Erbrecht und Notar

Mehr Informationen unter 0511 – 89844628