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Härtefall – Gewalt in der Beziehung

Härtefall – Gewalt in der Beziehung

Wenn es Probleme mit Gewalt in der Beziehung gibt und Sie Angst vor den Reaktionen des Partners haben müssen, kann der Anwalt ihnen helfen. Rechtlich kann die Polizei einen Platzverweis aussprechen, eine Gewaltschutzverfügung beantragt werden oder eine Wohnungszuweisung . Darüber hinaus können Sie auch die Hilfe eines Frauenhauses in Anspruch nehmen. Dort sind Sie sicher und vor Übergriffen des Partner geschützt. Auch kann eine schnellere Scheidung kann möglich sein.

Da die Familiengerichte bei Härtescheidungen sehr zurückhaltend sind, müssen die Härtegründe besonders gravierend und eben gerade in der Person des anderen Ehegatten liegen. Beispiele hier zu sind etwa:

Beleidigungen und Beschimpfungen des Ehepartners und fortlaufend in Gegenwart der Kinder
Beleidigungen, Bedrohungen und Misshandlungen von schwerster Art und speziell im Beisein der Kinder
Vergewaltigung des Ehegatten, nachdem dieser den Kontakt abgebrochen bzw. sich getrennt hat und auch nicht mehr zum Ehepartner zurückkehrt.


In solchen und ähnliche Eheprobleme nebst Trennung rechtfertigen die Scheidung im Härtefall.