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Krankheit

Krankheit

Wer sich gegenüber seiner Erwerbsobliegenheit auf eine krankheitsbedingte Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit berufen will muss, so betont der BGH, muss Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigung und Leiden angeben. Er muss ferner darlegen, welche behaupteten gesundheitlichen Störungen sich auf die Erwerbstätigkeit auswirken, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um dagegen anzugehen.