Erbrecht, Vermögensnachfolge, und unentgeltliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden
Ist ein errichtetes Testament oder eine erteilte Vorsorgevollmacht unwirksam wegen Geschäftsunfähigkeit?
In der Praxis bestimmt sich die Geschäftsfähigkeit zweistufig.
Rechtsanwaltkosten?
Grundlagen der Anwaltsvergütung Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen
Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Stiftungen
Eine Stiftung zu Gründen kann vielfältige Gründe haben? Steuerliche Vorteile, Lösung des Nachfolgeproblems, Wahrung des Lebenswerkes, Erhalt persönlicher Wertvorstellungen, Sicherung des eigenen Vermögens, Erhalt des eigenen Namens, Ausdruck der eigenen Dankbarkeit, Aktive Gestaltung des Lebensabends, Kontrolle über den Einsatz der Stiftungsmittel, Drittellösung, sinnvolle Lebensgestaltung („das Beste, was ich jemals gemacht
Wir unterstützen Schweizer in der Schweiz vor Ort mit einem Erbfall mit Vermögen in Deutschland?
Habe Sie einen Erbfall in Deutschland und wohnen in der Schweiz oder haben einen Erbfall mit Vermögen in Deutschland, den sie abwickeln wollen, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie oder ihren schweizer Anwalt in der Abwicklung. Soweit Sie dies wünschen auch vor Ort in der Schweiz.
Wir unterstützen sie bei der Abwicklung von Erbfällen in Europa und der Welt
Schon immer musste bei Erbfällen mit Auslandberührung die Rechtslage beachtet werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt, und ggf. ob eine Nachlassspaltung eintritt. Diese Probleme werden auch nicht durch die EU-Erbrechtsverodernung gelöst. Sprechen sie uns an, wenn sie einen Erbfall mit Auslandsberührung haben.
Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO)
Seit dem 17. August 2015 gilt in den Mitgliedsländern der Europäischen Union (mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland) die Europäische Erbrechtsverordnung Bei Sterbefällen, die nach dem 16.08.2015 eingetreten sind, beurteilen die deutschen Nachlassgerichte daher nach der EU- Erbrechtsverordnung, welches nationale Recht zur Anwendung kommt. Damit erfolgt Bestimmung des Erbrechts