Wir vertreten sie in der Nachlassregelung und der Erbschaftsabwicklung!
Die Abwicklung einer Erbschaft obliegt dem oder den Erben!
Der Erblasser kann Testamentsvollstreckung anordnen und damit die Nachlaßabwicklung strukturieren.
Der Erbe kann sich allerdings auch selber Unterestützung holen.
Gründe können sein:
Mich belastet die Abwicklung der Erbschaft psychisch.
Ich fühle mich nicht kompetent die Erbschaft abzuwickeln,
Die Erbschaft ist überschuldet, ich will die Haftung auf den Nachlaß beschränken.
Die Teilung ist eine Veräußerung eines Grundstückes oder Unternehmes mit Zuzahlung erforderlich, die bei Fehlern Grunderwerbsteuern oder Ertragsteueren auslösen kann.
Sollten sie Fragen haben, sprechen sie uns an