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Wir vertreten Sie, wenn Sie Pflichtteilsansprüchungen geltend machen wollen!

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Pflichteilsansprüche sind geltend zu machen gegenüber den Erben. Reicht der Nachlass für die Regulierung nicht aus, kann der Pflichteil sich gegen einen beschenkten Dritten richten.

Wir übernehmen Pflichtteilsfälle in ganz Deutschland und setzen auch Ihren Pflichtteil kompetent und effektiv durch.

Sprechen Sie uns ohne Kosten zur Erstellung eines Angebotes für die Durschsetzung an.


Wir prüfen Ihre Pflichtteilsansprüche intern zur Angebotserstellung.

Entscheiden Sie sich daraufhin uns zu beauftragen, ergreifen wir professionell und zuverlässig alle Maßnahmen, damit Sie zu Ihrem Pflichtteil kommen.