Pflichtteilsforderung oder -regulierung
Pflichtteil – Konstellation – Lieblingskind
In der „Lieblingskind-Konstellation“ werden einzelne Kinder im Vergleich zu ihren (Halb-)Geschwistern bevorzugt behandelt. Häufig erhalten „Lieblingskinder“ bereits zu Lebzeiten des Erblassers größere Zuwendungen. Meistens setzt der Erblasser das „Lieblingskind“ dann auch noch zu seinem Alleinerben ein. Dem enterbten Kind steht ein Pflichtteil zu. Zusätzlich führen die Geschenke an dieses Lieblingskind
Typische Pflichtteilssituation – Ehegattentestament
Oftmals errichten Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich darin gegenseitig als Alleinerben ein.Häufig bestimmen sie zugleich, wer nach dem Tod des Zweitversterbenden Erbe werden soll (Berliner Testament). Hier entstehen bereits mit dem Tod des erstversterbenden Elternteils Pflichtteilsansprüche der Kinder ! Pflichtteilsstrafklauseln / Pflichtteilsvergällungsklauseln: Um die Kinder von der
Pflichtteil – Konstellation – „Zweite Ehe“
Ist der Erblasser nach einer Scheidung oder als Witwer in zweiter Ehe verheiratet, will er meist, dass sein aktueller Ehegatte möglichst viel von seinem Vermögen bekommt. Kinder aus früheren Ehen sollen häufig nach dem Erblasserwillen so geringe Ansprüche wie möglich haben. Oft werden Pflichtteilsvermeidungsstrategien angewandt, um Kinder des Erblassers zu
Pflichtteil – Konstellation -„Pflegefall – Vollmacht“
Wird der Erblasser vor seinem Tod von einem seiner Kinder betreut oder gepflegt, kommt es häufig zu erheblichen lebzeitigen Vermögensübertragungen an dieses Kind. Hier sind Ausgleichungs- und Pflichtteilsergänzungsansprüche der anderen Kinder zu prüfen. Daneben ist aber auch die Wirksamkeit von Übertragungen zu prüfen. Es kommt immer wieder vor, dass sich
Wo Pflichtteil beantragen
Bei Beteiligten besteht oft Unsicherheit, wo der Pflichtteil beantragt werden kann. Beate Mustermann erhielt die Information über die Schulfreundin Ottilie Wendland, dass ihre Mutter gestorben war. Wegen des Lebensgefährten der Mutter hatte sie den Kontakt mit ihr verloren. „Ich enterbe meine Tochter Beate Mustermann ausdrücklich“ steht im Testament, was sie
Wir untstützen Sie, wenn Sie von einem Pflichtteilsberechtigten im Erbfall in Anspruch genommen werden!
Werden sie von einem Pflichtteilsberechigten in Anspruch genommen, müssen sie zunächst eine Auskunft erteilen. Daraus wird der Pflichtteil berechnet. Die Auskunft richtig zu erteilen ist abhängig von vielen rechtlichen Faktoren: Bewertungsfragen Berücksichtigungen von Schenkungen Rechtliche Bewertung der Erbsituation Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an!