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Wir untstützen Sie, wenn Sie von einem Pflichtteilsberechtigten im Erbfall in Anspruch genommen werden!

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Werden sie von einem Pflichtteilsberechigten in Anspruch genommen, müssen sie zunächst eine Auskunft erteilen. Daraus wird der Pflichtteil berechnet.

Die Auskunft richtig zu erteilen ist abhängig von vielen rechtlichen Faktoren:

Bewertungsfragen

Berücksichtigungen von Schenkungen

Rechtliche Bewertung der Erbsituation

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an!