Wir untstützen Sie, wenn Sie von einem Pflichtteilsberechtigten im Erbfall in Anspruch genommen werden! Posted on 1. Dezember 202318. Dezember 2023 by ytpi-admin Wir untstützen Sie, wenn Sie von einem Pflichtteilsberechtigten im Erbfall in Anspruch genommen werden! Werden sie von einem Pflichtteilsberechigten in Anspruch genommen, müssen sie zunächst eine Auskunft erteilen. Daraus wird der Pflichtteil berechnet.Die Auskunft richtig zu erteilen ist abhängig von vielen rechtlichen Faktoren:BewertungsfragenBerücksichtigungen von SchenkungenRechtliche Bewertung der ErbsituationSollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an! PrevWir vertreten Sie, wenn Sie Pflichtteilsansprüchungen geltend machen wollen! Wo Pflichtteil beantragenNächster