Ein Testament schreibe kann jeder! Die Statistik sagt, das nur 39% der Erblasser ein Testament haben. Es scheint deshalb nicht so einfach zu sein. Einige Fragen dazu an Claus-Rudolf Löffler, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Erbrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker:
Frage: Wenn nur jeder 39. ein Testament hat, scheint es schwierig zu sein ein Testament zu verfassen?
Antwort: Die Mandanten sehen oft die Notwendigkeit eines Testamentes nicht. Da hat verschiedene Gründe. Einer ist, dass sie mit dem eigenen Tod nicht rechnen. Ein Fall eines unwirksamen Testaments hatten wir mal: Der Erblasser mit Herzleiden scheute sich sein Testament zu verfassen. Als er den 3. Herzinfarkt hatte, sagte er beim Abtransport durch die Sanitäter auf der Trage zu seiner Lebensgefährtin. Auf dem Küchentisch liegt eine Zettel. Damit ist für Dich gesorgt. Er verstarb auf den Weg ins Krankenhaus. Auf dem Küchentisch lag ein Zettel: „Liebe Anja, mein Konto ist bei der Volksbank Kontonummer …. S. .“ Eine Unterschrift fehlte. Der Name war mit die Anfangsbuchstaben abgekürzt. Das Amtsgericht sagte: „Ein formwirksames Testament benötigt eine Unterschrift. Ein Buchstabe ist keine Unterschrift. Damit formunwirksam.“ In der Krise richtig zu reagieren und noch zu testieren, ist oft nicht mehr möglich.
Claus-Rudolf Löffler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Notar in Hannover
Frage: Was hätte der Erblasser besser machen können?
Antwort: Wer gesundheitliche Problematiken hat, für den ist sinnvoll eine Vorsorgevollmacht zu machen und eine Testament. Mit der Vorsorgevollmacht wird sichergestellt, dass jemand da ist, der sich kümmern kann. Mit dem Testament wird sichergesellt, dass es eine rechtliche Regelung über die Nachfolge gibt. Bei der Vorsorgevollmacht hat der Gesetzgeber bei der Neuregelung die Ehegattennotvollmacht neu mit ins Gesetz aufgenommen. Hier waren die Beteiligten Lebensgefährten, da gilt die Regelung nicht. Auch ist die Notvollmacht des Ehegatten auf die Krise inhaltlich und zeitlich begrenzt. Die Vollmacht kann man so ausgestalten, dass sie über den Tod hinaus wirkt. Sie ersetzt nicht die rechtliche Regelung über die Nachfolge. Wir hatten mal eine Fall, daß hatte die Lebensgefährtin die Vollmacht. Sie dachte damit kann ich ja über das Erbe verfügen. Sie muss dann das Geld an die Geschwister des Erblassers herausgeben, weil das rechtliche können nicht zum „behalten“ berechtigt. Das kann nur die Erbeinsetzung. Wir empfehlen rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht (ggf. mit Kontovollmacht) und Testament zu machen.
Frage: Kann es sein das die Leute sich nicht mit dem eigenen Tod auseinandersetzten wollen?
Antwort: Ja, das beinhaltet den Gedanken als wäre es bald vorbei mit dem Leben. Bei vielen Mandanten wir allerdings auch die Folgen des Fehlens eines Testaments unterschätzt. “ es gilbt ja die gesetzliche Erbfolge oder es ist nicht viel zu vererben (Nachlass kleiner 20.000 Euro). In solchen Fällen bedürfen die Erben eines Erbscheines. Die Erteilung kann schwierig sein. Die Erben sind nicht bekannt. Die Nachweise über die Abstammung sind im Ausland zu besorgen. Wir haben teilweise Fälle, die fünf Jahre dauern. Das hätte mit einem Testaments einfach gelöst werden können.
Frage: Unterstützt eine anwaltliche oder notarielle Beratung die Testamentserstellung?
Antwort: Ja. Der Berater fragt ja als erstes nach der Testiervorstellung. Das zu formulieren unterstützt den Erblasser seine Vorstellung zu schärfen. Die Umsetzung ist dann für den Mandanten einfacher möglich. Außerdem stellt sich dann oftmals heraus, ob eine einfaches Testament genügt oder ein spezielles Testament benötigt wird. Wer z.B eine Angehörigen hat, der Sozialhilfe bezieht, der benötigt eine Testament für den wirtschaftlichen Behinderten. Klassiker sind Ehegatten, die keine Kinder haben. Hier erben die Verwandten mit. Hier ist unbedingt ein Testament erforderlich.
Claus-Rudolf Löffler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Notar in Hannover