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Wo Pflichtteil beantragen

Wo Pflichtteil beantragen

Bei Beteiligten besteht oft Unsicherheit, wo der Pflichtteil beantragt werden kann.

Beate Mustermann erhielt die Information über die Schulfreundin Ottilie Wendland, dass ihre Mutter gestorben war. Wegen des Lebensgefährten der Mutter hatte sie den Kontakt mit ihr verloren.

„Ich enterbe meine Tochter Beate Mustermann ausdrücklich“ steht im Testament, was sie über das Amtsgericht Hannover erhalten hat.

Wo kann ich meinen Pflichtteil beantragen?

Mehr Informationen unter 0511 – 89844628 Fachanwalt Claus-Rudolf Löffler

Bild: Pixel2013/ Pixelbay CC0 Creative Commons

Im vorliegenden Fall steht im Testament ja kein Erbe. Nur die Enterbung ist festgehalten. Deshalb ist der Lebensgefährte kein Erbe.

Wenn man, wie im Beispielsfall ein gerichtlich eröffnetes Testament hat, dann ist das Nachlassgericht der erste Ansprechpartner.

 

“ Amtsgericht Hannover

– Nachlassgericht –

Volgersweg 1

30175 Hannover

13 VI 2314/2017

Betr.: den Nachlass der Dorothea Mustermann, geb. am 12.3.1934,

verstorben am 31.12.2017

Sehr geehrte Frau Rechtspflegerin Meier!

Vielen Dank für die Zusendung des Testaments meiner Mutter!

Ich bitte mir mitzuteilen, ob sich schon ein Erbe gemeldet hat und ob die Anschrift des Erben bekannt ist.

Für die Bemühungen vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Mustermann“

Das Gericht könnte dann schreiben:

Es hat sich ihr Verwandter Herbert Kleinert gemeldet und nach dem Nachlass gefragt.

Er hatte die Adresse Herbert Kleinert, Dorfstraße 14, 30974 Wennigsen (Deister) angegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Meier

Rechtspflegerin“

Wie es jetzt weiter geht, hängt davon ab, wie die gesetzliche Erbfolge ist. Nimmt der Onkel das Erbe an, dann wäre er einer der Ansprechpartner für Beate Mustermann. Da es mehrere weitere Erben geben könnte, würde Beate weiter versuchen die gesetzliche Erbfolge zu ermitteln.

Bild: Elju/ Pixelbay CC0 Creative Commons

Dazu kann der Rat des Anwaltes oder eines Erbenermittler als nächster Schrift eine Möglichkeit sein. Wer seine Verwandten kennt, kann sich auf selber auf die Suche machen.

Wo kann ich meinen Pflichtteil beantragen?

Mehr Informationen unter 0511 – 89844628

Fachanwalt für Erbrecht Claus-Rudolf Löffler

Wir untstützen Sie, wenn Sie von einem Pflichtteilsberechtigten im Erbfall in Anspruch genommen werden!

Wir untstützen Sie, wenn Sie von einem Pflichtteilsberechtigten im Erbfall in Anspruch genommen werden!

Werden sie von einem Pflichtteilsberechigten in Anspruch genommen, müssen sie zunächst eine Auskunft erteilen. Daraus wird der Pflichtteil berechnet.

Die Auskunft richtig zu erteilen ist abhängig von vielen rechtlichen Faktoren:

Bewertungsfragen

Berücksichtigungen von Schenkungen

Rechtliche Bewertung der Erbsituation

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an!

Wir vertreten Sie, wenn Sie Pflichtteilsansprüchungen geltend machen wollen!

Wir vertreten Sie, wenn Sie Pflichtteilsansprüchungen geltend machen wollen!

Pflichteilsansprüche sind geltend zu machen gegenüber den Erben. Reicht der Nachlass für die Regulierung nicht aus, kann der Pflichteil sich gegen einen beschenkten Dritten richten.

Wir übernehmen Pflichtteilsfälle in ganz Deutschland und setzen auch Ihren Pflichtteil kompetent und effektiv durch.

Sprechen Sie uns ohne Kosten zur Erstellung eines Angebotes für die Durschsetzung an.


Wir prüfen Ihre Pflichtteilsansprüche intern zur Angebotserstellung.

Entscheiden Sie sich daraufhin uns zu beauftragen, ergreifen wir professionell und zuverlässig alle Maßnahmen, damit Sie zu Ihrem Pflichtteil kommen.

 

Wir vertreten sie in der Nachlassregelung und der Erbschaftsabwicklung!

Wir vertreten sie in der Nachlassregelung und der Erbschaftsabwicklung!

Die Abwicklung einer Erbschaft obliegt dem oder den Erben!

Der Erblasser kann Testamentsvollstreckung anordnen und damit die Nachlaßabwicklung strukturieren.

Der Erbe kann sich allerdings auch selber Unterestützung holen.

Gründe können sein:

Mich belastet die Abwicklung der Erbschaft psychisch.

Ich fühle mich nicht kompetent die Erbschaft abzuwickeln,

Die Erbschaft ist überschuldet, ich will die Haftung auf den Nachlaß beschränken.

Die Teilung ist eine Veräußerung eines Grundstückes oder Unternehmes mit Zuzahlung erforderlich, die bei Fehlern Grunderwerbsteuern oder Ertragsteueren auslösen kann.

Sollten sie Fragen haben, sprechen sie uns an

Wann endet die Testamentsvollstreckung?

Wann endet die Testamentsvollstreckung?

Üblicherweise endet die Testamentsvollstreckung, wenn der Nachlass verteilt und die zugewiesenen Aufgaben erledigt sind. Die Erben können den Testamentsvollstrecker nicht entlassen. Es kann lediglich beim Nachlassgericht die Entlassung beantragt werden. Das Nachlassgericht hat dem aber nur nachzugeben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 2227 Abs. 1 BGB).

Höhe der Erbschaftssteuer und der Freibeträge

Höhe der Erbschaftssteuer und der Freibeträge

Die Höhe der Freibeträge und die Steuerklasse, nach der die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer ermittelt wird, hängen ab vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser/Schenker und dem Erben/Beschenkten.

Gute Zusammenfassung zu Steuerklassen, Freibeträgen, Steuersätze bei Wolters Kluwer

Wer erbt nach gesetzlicher Erbfolge?

Wer erbt nach gesetzlicher Erbfolge?

Nach der gesetzlichen Erbfolge werden im Falle des Ablebens eines Erblassers die Verwandten bzw. der/die Ehepartner/in Erben. Je näher eine Person mit dem Erblasser verwandt ist, desto größer ist deren Anteil an der Erbschaft. Nach § 1924 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kommen als gesetzliche Erben insbesondere die Abkömmlinge, also vor allem die Kinder, die Erblassers in Frage. An zweiter Stelle stehen die Eltern und Geschwister des Erblassers, § 1925 BGB, an dritter Stelle die Großeltern des Erblassers und deren eigene Abkömmlinge, § 1926 BGB.

Testamentserrichtung, wie geht’s es?

Testamentserrichtung, wie geht’s es?

Testamentserrichtung, wie geht’s es?
Ein Testament muss ganz bestimmten im Gesetz vorgesehenen Formerfordernissen genügen, um rechtsgültig zu sein. In Deutschland ist eine persönliche Errichtung durch ein handgeschriebens Testament möglich. Alternative ist die notarielle Errichtung als Testament und als Erbvertrag möglich. Für Ehegatten besteht die Möglichkeit einer gemeinsame Errichtung durch Testament oder Erbvertrag.

Ebenso muss der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung seines Testaments testierfähig sein. Er muss wissen und verstehen, was er mit seinem Testament anordnet.

Entspricht das Testament nicht der gesetzlichen Form oder war der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung testierunfähig, dann ist das Testament insgesamt unwirksam. Ein teilweise wirksames Testament gibt es bei Verstößen gegen die gesetzlichen Formvorschriften oder bei Testierunfähigkeit des Erblassers nicht. Es reicht also beispielsweise schon aus, wenn der Erblasser vergessen hat, sein Testament abschließend zu unterschreiben. Bereits bei diesem kleinen Fehler gilt nicht mehr das Testament, sondern die gesetzliche Erbfolge.

Wenn allerdings der Erbe dieses gescheiterte Testament wirtschaftlich vollzieht, akzeptiert das Finanzamt dieses gescheiterte Testament und gewährt dem Erbe den Abzug des weggeben Vermögens.

Nachfolge, Vermögen, Stiftungen

Nachfolge, Vermögen, Stiftungen

Bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist eine sorgfältige Planung erfolgsnotwendig. Unterschiedlichste Interessen in- und außerhalb des Unternehmens und der Inhaberfamilie müssen zu einem optimalen Ergebnis zusammengeführt werden – sehr individuell und im ständigen Dialog mit allen Beteiligten.

Erbschaft- und Schenkungsteuer lassen sich in vielen Fällen vermeiden oder jedenfalls weitgehend reduzieren; verbleibende Erbschaftsteuer kann steueroptimiert finanziert werden. Stiftungslösungen erhöhen die Mobilität der Gesellschafter, z.B. durch Vermeidung der Wegzugsteuer.

Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmer, Inhaberfamilien und Einzelgesellschafter dabei, die Nachfolge in ihr Unternehmen oder Vermögen zu gestalten und abzusichern. Dies umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen mit wirtschaftlicher oder gemeinnütziger Zielsetzung.

Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmer, Inhaberfamilien und Einzelgesellschafter dabei, die Nachfolge in ihr Unternehmen oder Vermögen zu gestalten und abzusichern. Dies umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen mit wirtschaftlicher oder gemeinnütziger Zielsetzung.

Unser Beratungsangebot im Bereich Nachfolge, Vermögen, Stiftungen umfasst u.a.:

  • Vermögensstrukturierungen und -übertragungen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Testamente und Erbverträge
  • Konzeption und Gründung von Stiftungen
  • Erbschaftsteuerlich optimierte Gestaltung von Gesellschafts- und Konsortialverträgen

Wie wirkt sich die ein Testament aus?

Wie wirkt sich die ein Testament aus?

Wenn der Erblasser zu Lebzeiten eine so genannte letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrages errichtet hat, wird die eingesetzte Person Erbe. Durch ein Testament hat der Erblasser die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge gleichsam zu suspendieren. Wie und vor allem an wen das Erblasservermögen nach dem Eintritt des Erbfalls verteilt wird, bestimmt sich im Falle des Vorliegens eines Testaments alleine nach den dort getroffenen Festlegungen des Erblassers.